easy-guitar® leiht Ihnen
ein Instrument für die Dauer des Kursbesuchs.
Sie können das Instrument danach kaufen unter voller Anrechnung Ihrer
bisher bezahlten Leihgebühr...
... oder einfach
zurückgeben:
Zum Besuch eines unserer
Gitarrekurse stellen wir Ihnen gegen eine Tagesgebühr von € 1,00 (inkl.
MWSt.) pro Kalendertag eine Leihgitarre zur Verfügung.
Vereinbarungen/Bedingungen
über die Miete
einer easy-guitar® Leihgitarre
gültig ab 2008
1. Der Mietpreis für eine easy-guitar®
Leihgitarre beträgt € 1,00 (inkl. MWSt.) pro
angebrochenem Kalendertag. Die Miete ist jeweils im Voraus zu bezahlen.
Nach Beendigung des vereinbarten Mietverhältnisses hat der Mieter das
Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand auf seine Kosten und Gefahr an
den Vermieter oder einen beauftragten Vertreter zu retournieren.
2. Alle Zahlungen erfolgen
ausnahmslos bar oder per Erlagschein auf das Geschäftskonto des
Vermieters (Franchisepartners)
3. Bei verspäteter Rückgabe des
Mietobjektes werden für jeden angebrochenen Tag € 1,00 (inkl. MWSt.)
fällig. Eine schriftliche Vertragsverlängerung ist dafür nicht
erforderlich. Der Vermieter hat das Recht, bei Zahlungsverzug
Verzugszinsen im vereinbarten Ausmaß von 1,3% pro Monat zu berechnen,
die sofort fällig sind.
4. Der Mieter ist verpflichtet, das
Mietobjekt optisch und technisch in einwandfreiem Zustand zu erhalten
und ausschließlich in der dafür bestimmten Art zu benützen.
Witterungseinflüsse (vor allem Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen)
sind tunlichst zu vermeiden. Eventuell anfallende Reparaturkosten gehen
zu Lasten des Mieters. Ein- , Um- und Zubauten am Mietobjekt sind ohne
schriftliches Einverständnis des Vermieters nicht gestattet. Der Mieter
verpflichtet sich, Änderungen seines Wohnsitzes dem Vermieter unverzüglich
schriftlich bekannt zu geben. Der Vermieter hat das Recht, nach
Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt zu besichtigen.
5. Der Mieter hat das Mietobjekt
selbst nach eingehender Prüfung ausgewählt, Art und Umfang sind ihm
bekannt. Der Vermieter haftet daher nicht für eine bestimmte
Eigenschaft oder Eignung des Instrumentes. Bis zur vollständigen
Bezahlung bleibt das Mietobjekt Eigentum des Vermieters. Beim Kauf des
Mietobjektes werden bereits geleistete Zahlungen vom Kaufpreis
abgezogen.
6. Der Mieter trägt in jedem Falle
das Risiko des Unterganges, Verlustes oder Diebstahls und von Beschädigungen.
Der Wert des Mietobjektes (abzüglich bereits geleisteter Zahlungen)
wird in diesem Falle sofort fällig.
7. Der Vermieter ist berechtigt,
das Mietverhältnis aufzulösen, wenn der Mieter seine Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. In diesem Fall hat der Mieter sämtliche
bis zur Vertragsbeendigung anfallenden Mieten und Kosten zu erbringen.
8. Zusatzvereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Gerichtsstand ist für beide Teile 4522 Sierning, Österreich.
Wenn Sie unter den
oben angeführten Bedingungen eine Leihgitarre samt Gitarrentasche
ausborgen möchten, bitten wir Sie unbedingt zwei Wochen(!) vor Kursbeginn
telefonischen Kontakt mit easy-guitar® aufzunehmen.